Abgrenzungsrechnung – Aufwände

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Die Abgrenzungsrechnung ist der Bereich, in dem die Finanzbuchhaltung ihre Daten an die Kostenrechnung übergibt. Aber was muss da gerechnet werden? Kosten sind Kosten…

Nein, ganz so einfach ist das nicht. Das sich die Kostenrechnung nur auf bestimmte Werte und Werteflüsse bezieht, gibt es selbverständlich einen Unterschied. Hier wird auch der größte Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem Geschäftsführer deutlich. Ein Unternehmer nimmt es genau an dieser Stelle nicht soooo genau. Ein Geschäftsführer wäre hier für ein zweifelhaftes Vorgehen zu belangen.

Die Kostenrechnung betrachtet nur folgende Kostenarten:

  • die geschäftsnotwendigen Kosten

    Hier meine ich wirklich NOTWENDIG! Da gehört nicht die Leasingrate für das Auto der Ehegattin rein, es gehört nicht das privat veranstaltete Abendessen mit Freunden hinein und das Gespräch mit einem Geschäftspartner im Urlaub ist kein Grund, das Hotel über das Geschäft abzuwickeln.

  • kalkulatorische Kosten

    Sie haben private Räume, in denen Sie ihr voll oder anteilig Geschäft betreiben. Dann haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie mieten über das Geschäft ihre eigenen privaten Räume an; damit hätten Sie die Kosten auch in der Finanzbuchhaltung, allerdings auch etwas mehr zu versteuern. Oder Sie lassen es ohne Miete laufen und nehmen die Kosten als rein kalkulatorische Kosten. Das Wort “kalkulatorisch” beschreibt den Umstand, dass diese Kosten nicht wirklich existieren, aber sie später in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Außer der Miete gibt es noch kalkualtorische Zinsen, kalkulatorischer Unternehmerlohn usw.

  • Anderskosten

    Abschreibungen sind hierfür ein gutes Beispiel. Die Finanzbuchhaltung verbucht die Abschreibung als Kosten. Der Wert der Kosten ist aber durch die steuerlichen Regelungen bestimmt, das hat aber nichts mit der wirklichen Nutzungsdauer zu tun. Kleines Beispiel: Sie kaufen sich einen Bagger für Erdarbeiten. Die steuerliche Abschreibung gibt eine Laufzeit von 5 Jahren vor, also können Sie 20 % des Anschaffungswertes jedes Jahr abschreiben. Wenn Sie den Bagger zu jedem Herbst aber sorgfältig warten, hält der locker 10 Jahre. In diesem Fall haben Sie den Bagger steuerlich schon nach 5 Jahren verbraucht, real (betriebswirtschaftlich) aber erst nach 10 Jahren. Also sind die Abschreibungen in der Kostenrechnung nur mit 10 % pro Jahr anzusetzen.

Um das nocheinmal grafisch zu verdeutlichen:

Praktisch umgesetzt bedeutet das, es wird eine Auflistung aller Aufwandskonten erstellt und die Eigenschaften werden festgelegt. Dann wird anhand der Kostenart entschieden, ob die Kosten in die Kostenrechnung übernommen werden und in welcher Höhe. Hier sehen Sie einen Auszug einer Excel-Tabelle aus einem Kundenprojekt:

Die Exceltabelle zeigt im Kopf die verschiedenen Kriterien, nach denen die Übernahme entschieden wird.

Und nun nochmals die Frage: Sind Kosten einfach Kosten?

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