Kostendefinitionen

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Festlegung Kostengliederung
Die Kostenarten werden nach der Art der Zurechenbarkeit, der Herkunft und dem Verhalten bei Beschäftigungsänderung unterschieden.

Einzelkosten
Einzelkosten sind alle Kosten, die einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können. Einzelkosten werden über zwei unterschiedliche Buchungsvorgänge auf den Kostenträger gebracht, über eine direkte Buchung aus der Finanzbuchhaltung auf den Kostenträger oder über die Entnahme ausgelöst durch eine Stücklisten vom Lager auf den Kostenträger.

Die direkte Buchung auf einen Kostenträger ist nicht erlaubt, wenn es sich bei dem auslösenden Vorgang um den Zukauf eines Rohstoffes handelt. Rohstoffe müssen über eine Stückliste verbucht werden. Handelt es sich bei dem Zukauf um eine Dienstleistung im Rahmen der Inbetriebnahme, Serviceleistung oder Abnahmegebühren, so ist die direkte Verbuchung über die Finanzbuchhaltung erlaubt.

Gemeinkosten
Gemeinkosten sind alle übrigen Kosten, die nicht als Einzelkosten identifiziert werden können. Alle Gemeinkosten sollen direkt von der Finanzbuchhaltung auf die Kostenstellen gebucht werden. Ausgenommen werden hier die Hilfs- und Betriebsstoffe. Hilfs- und Betriebsstoffe können nur auf Lager bestellt werden.

Fixe Kosten
Fixe Kosten sind dadurch charakterisiert, dass eine Beschäftigungsveränderung die Höhe der Kosten nicht beeinflusst.

Variable Kosten
Variable Kosten sind dadurch charakterisiert, dass eine Beschäftigungsver-änderung die Höhe der Kosten beeinflusst. Aufgrund des Bilanzmoderisierungsgesetzes ist es notwendig, auch die Gemeinkosten in fixe und variable Anteile zu trennen. Diese Trennung wird ausschließlich in der Kostenrechnung je Kostenart vorgenommen.

Art der Kostenerfassung (primär/sekundär)
Alle Kosten werden in primäre und sekundäre Kosten aufgeteilt. Primäre Kosten zeichnen sich durch unternehmensexterne Quelle aus. Es handelt sich dabei um Kosten für Produktionsfaktoren, die das Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht. Mit Sekundärkosten wird eine Kostenstelle für in Anspruch genommene innerbetriebliche Leistungen belastet. Sekundärkosten ergeben sich also aus der Leistungsverrechnung.

Wie lassen sich also Konten definieren? Hier ein Beispiel eines Kontenschemas:

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