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Der Unternehmensübergang

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Die Übertragung des Unternehmens beim gleitenden Unternehmensübergang erfolgt nicht sofort mit allen Rechten und Pflichten. Die Verantwortung wird nach und nach vom Unternehmer auf den Nachfolger übertragen. Der „Alt“-Unternehmer hat somit Zeit seinen Nachfolger einzuarbeiten, behält am Anfang noch die Kontrolle über das Unternehmen und kann somit maßgeblichen Einfluss auf dessen Entwicklung nehmen. Im Zuge dessen bleiben das Wissen und die Erfahrung des Unternehmers vorerst für die Gesellschaft nutzbar.

Abbildung: Zu berücksichtigende Beteiligte der Unternehmensübertragung

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5 Phasen der Nachfolge

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Die Nachfolge ist kein Thema, das ad hoc gelöst werden kann. Vielmehr ist sie als ein langfristiger, dynamischer Prozess anzusehen, in dem sich ergebende Veränderungen kontinuierlich einbezogen werden.

Idealtypisch besteht der Prozess aus fünf Phasen, von denen jede charakteristische Aufgaben mit sich bringt.

 

Abbildung 3: Anlehnung an IfM Bonn, Prof. Dr. Frank Wallau


Der Schwerpunkt des im Folgenden beschriebenen Prozesses richtet sich auf die personelle Nachfolge. Der Prozess beginnt mit der Initialzündung: Der Unternehmer erkennt die grundlegende Notwendigkeit, die Nachfolge zu planen. Dieses Erkennen ist keineswegs ein selbstverständlicher Schritt. Viele Unternehmer schieben das Thema Nachfolge, das immer mit der eigenen Endlichkeit verbunden ist, auf die lange Bank. Im zweiten Schritt steht die Erstellung einer objektiven Ist-Analyse im Zentrum,die, neben der individuellen Situation des Unternehmens, die des Unternehmers und seiner Familie untersucht. Hierbei geht es nicht nur um das Verständnis wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte, sondern auch um die Erwartungen und Ziele aller Beteiligten. Auf der Basis dieser Kenntnisse sind die unterschiedlichen Nachfolgeoptionen zu bewerten und die beste Lösung als erster Schritt der Konzeptionsphase auszuwählen. Des Weiteren ist der zeitliche Ablauf und die Aufgabenverteilung im Übergabeplan zu detaillieren. Die Umsetzungsphase leitet die eigentliche Überführung ein. Der Nachfolger übernimmt (zunehmend) die Aufgaben des scheidenden Unternehmers. Die Dauer dieser Phase hängt stark von der unternehmensspezifischen Situation und der gewählten Nachfolgelösung ab. Im Moment des Neuanfangs übernimmt der Nachfolger die gesamte unternehmerische Verantwortung als Abschluss des Prozesses.

Die obige Prozessbeschreibung erfolgte „perspektivenneutral“. Je nach betrachteter Perspektive unterscheiden sich die Aufgaben und Rollen der Personen. Während die Aufgaben des Unternehmers in seiner Rolle als Leiter des Prozesses stark dem dargestellten Prozess folgen, unterscheiden sich die des Nachfolgers davon. Für ihn findet während der drei Phasen idealtypisch die Vorbereitungsphase statt; die Umsetzungsphase entspricht seiner Entwicklungsphase als Unternehmensführer; der Neuanfang stellt den Beginn seiner Führungsphase dar.

Bedeutung der Nachfolge

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4 Sätze zur Nachfolgeregelung:

„Die Sicherung der Unternehmensnachfolge ist die größte unternehmerische Herausforderung“.
*Nach Riedel (2000), S.1

Die erfolgreiche Nachfolgeregelung wird als zentrale Herausforderung und existenz- und kontinuitätsbedrohende Bewährungsprobe, insbesondere für Familienunternehmen, gesehen.
*Vgl. Albach/Freund (1989), die Auswirkungen der Nachfolge auf die Dimensionen der Kontinuität untersuchen. Vgl. auch Danco (1987); Kayser (1993); Sobanski/Gutmann (1998), S.4

Laut EU-Kommission sind 10 % der Konkurse in der EU auf eine mangelhafte Nachfolgeregelung zurückzuführen.
*Nach Wiedmann (2002), S.126; vgl. European Network for the SME Research(1996)

Dem Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft folgend gehen 37 % aller Insolvenzen auf Probleme in der Regelung der Nachfolge zurück.
*Nach Liebermann (2003), S.11, Schätzungen zum Zusammenhang von Nachfolgeregelung und Insolvenz ein.


Berechnungen des IfM Bonn folgend stehen in den Jahren 2010-2014 jährlich zirka 110 000 Nachfolgen in deutschen Unternehmen an. Ca. 1,5 Millionen Arbeitsplätze sind potenziell von diesen Überführungen betroffen.

Der Sicherstellung erfolgreicher Nachfolgeregelungen kommt eine vergleichbare Bedeutung wie den Unternehmensgründungen zu. Eine erfolgreiche Nachfolgeregelung ist aus einer dritten Perspektive heraus, der des Unternehmers bzw. der Unternehmerfamilie, von hoher Bedeutung. Neben der Motivation, das geschaffene Werk zu erhalten, spielt die finanzielle Versorgung des ausscheidenden Unternehmers und seiner Familie eine wichtige Rolle. Trotz der hohen Bedeutung der Nachfolge ist festzustellen, dass diese häufig tabuisiert wird.

Bei der Betrachtung der Abbildung wird deutlich, dass das Alter in 86% aller Fälle der auslösende Faktor einer Unternehmensnachfolge ist. Ebenfalls beachtlich ist die Tatsache, dass 10% der Nachfolgen unerwartet auftreten und in diesen Fällen die daraus resultierenden Probleme verstärkt in Erscheinung treten können. Die gewissenhafte Nachfolgeplanung ist für den nachhaltigen Erfolg eines zu bewältigenden Generationswechsels von signifikanter Bedeutung. In dieser Planung muss die Art des Generationswechsels geklärt werden.

Unternehmensnachfolge – Einleitung

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Die Unternehmensnachfolge wird in der Literatur als besondere Situation dargestellt. Aber ist das wirklich so? Es ist kein neues oder unbekanntes Problem, der Wechsel an der Unternehmerspitze bzw. das Ausscheiden einer prägenden Unternehmerfigur, eventuell sogar des Gründers.

Die Unternehmensnachfolge wird ebenso häufig mit der Erbregelung verwechselt. Interessanterweise verbinden auch viele Berater mit der Nachfolge lediglich Regelungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer, Vorbereitungen zum Verkauf oder Finanzierung des Nachfolgers.

Viele Unternehmer sorgen dafür in ihrer aktiven Phase, dass die Kerngeschäfte des Unternehmens Priorität vor internen Prozessen genießen. Im Fall einer Nachfolge vergessen sie oft ihre eigenen lebenslang vertretenen Prioritäten und konzentrieren sich allein auf die Kapitalübergabe zu Lasten des Unternehmens.

Aber Erbregelungen beziehen sich nur auf das Vermögen, nicht auf die Geschäftsführung nicht auf die vielfältigen Beziehungen des Unternehmens und nicht auf die Geschäftsprozesse. Natürlich wird mit dem Vermögen auch die Macht übertragen, aber ist deshalb der Erbnachfolger auch gleich der Unternehmensnachfolger?

In nexxt-change.de werden Unternehmen zur Nachfolge angeboten. Ob die Übergabegründe nun der plötzliche Tod des Alt-Unternehmers oder Krankheit, persönliche oder finanzielle Gründe sind, spielt hierbei und insoweit eine Rolle, dass beispielsweise bei einem plötzlichen Tod oder Krankheit der Alt-Unternehmer nicht mehr zur Verfügung stünde. Umso flexibeler müssen dann die Möglichkeiten zur Regelung der Geschäftsführung bzw. der Unternehmensübergabe sein.

Hier bieten sich die sogenannten Mischformen der Unternehmensformen an. Sie vereinen die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der Vertragsfreiheit der Personengesellschaft. Allerdings waren die flexiblen Mischformen vor Einführung der Unternehmergesellschaft nur mit einem relativ großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu realisieren. Dieser Aufwand ist nun stark minimiert worden und damit sind auch die Mischformen für Unternehmen, denen wenig Kapitalausstattung zur Verfügung steht, erschwinglich geworden.

BilMoG – Übersicht und Auswirkung

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Das BilMoG ist zur Zeit in aller Munde. Es gibt viele Veröffentlichungen, die die Veränderungen beschreiben. Doch leider wird meist nicht deutlich, was das im Einzelnen bedeutet und wie, bzw. wo sich das auswirkt. Wir haben uns die Mühe gemacht, das einmal für uns selbst festzuhalten. Es kommt natürlich immer auf die Einzelheiten an, aber wir möchten trotzdem einen groben Überblick schaffen.

Wir haben die Auswirkungen in folgenden Tabellen aufgelistet und in Bezug auf einige wichtige Finanzkennzahlen bewertet:

 

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Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 2

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Auswirkungen des BilMoG auf die Gewinn-Verlustrechnung

Mit dem Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) stellen sich einzelne Ausweisfragen in der Erfolgsrechnung.

Letztendlich sind fast alle Positionen in der Gewinn-Verlustrechnung (GuV) von den Neuregelungen betroffen:

Nachfolgend eine Übersicht der Auswirkungen aufgrund geänderter Ansatz+Bewertungsvorschriften:

Die Anhebung der Herstellungskostenuntergrenze (nach § 255 Abs. 2 HGB) führt dazu, dass künftig selbst erstellte Vermögensgegenstände mit den produktionsbezogenen Vollkosten zu bewerten sind.

( Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten etc..).

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Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 1

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Bildung und Bewertung sonstiger Rückstellungen nach BilMoG:

Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen nehmen einen zentralen Bestandteil der handelsrechtlichen Bilanzierung ein. Im Rahmen der Neuregelung von § 249 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind die Ansatzwahlrechte gestrichen worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen soll durch Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen dynamischer werden.

Nachfolgend werden anhand von Beispielen die Bilanzierung von Rückstellungen nach BilMoG erklärt:

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