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	<title>Buchhaltung und Controlling in Hannover - Auxiliar - Ihr Controlling- und Buchhaltungsbüro * &#187; Abschreibung</title>
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	<description>Auxiliar - Ihr Nutzen ist unser Ziel</description>
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		<title>Betriebsabrechnungsbogen (BAB)</title>
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		<pubDate>Wed, 31 Mar 2010 11:06:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Lietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bereich Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[BAB]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinkosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Wagniszuschlag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dient dazu, die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen zu verteilen. Der BAB ist dreistufig angelegt. Zuerst werden die in der Kostenartenrechnung ermittelten Gemeinkosten auf den jeweiligen Kostenstellen erfasst. Anschließend erfolgt die innerbetriebliche Leistungsverrechnung der Hilfskostenstellen. Abschließend werden die für die Zuschlagskalkulation notwendigen Zuschlagssätze, mit deren Hilfe die Gemeinkosten den Kostenträgern zugeordnet werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: right;">Note: There is a print link embedded within this post, please visit this post to print it.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dient dazu, die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen zu verteilen. Der BAB ist dreistufig angelegt. Zuerst werden die in der Kostenartenrechnung ermittelten Gemeinkosten auf den jeweiligen Kostenstellen erfasst. Anschließend erfolgt die innerbetriebliche Leistungsverrechnung der Hilfskostenstellen. Abschließend werden die für die Zuschlagskalkulation notwendigen Zuschlagssätze, mit deren Hilfe die Gemeinkosten den Kostenträgern zugeordnet werden können, ermittelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BAB erfüllt somit folgende Aufgaben:</p>
<p style="text-align: justify;">-        Ist-Kostenerfassung<br /> -        Übersicht über die Kostenentstehung<br /> -        Bildung von Kostensätzen<br /> -        Abrechnung von Gemeinkosten<br /> -        Bildung von Zuschlagssätzen<br /> -        Vorbereitung auf die Kalkulation</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zuschlagssätze:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wagniszuschläge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wagniszuschläge werden gebildet, um Risiken in den Geschäftsprozessen kalkulatorisch und wertmäßig abzubilden. Wagniszuschläge werden als prozentuale Zuschläge auf Basis der Selbstkosten ermittelt. Der Ausschuss innerhalb der Produktion wird als Produktionswagnis beaufschlagt.  Dieser Zuschlag wird über die Gesamtausschusskosten (Selbstkosten) aller Sparten im Verhältnis zu den Gesamtselbstkosten ermittelt. Der Wagniszuschlag wird lediglich im Rahmen der Angebotskalkulation berücksichtigt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gemeinkostenzuschläge</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><br /></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-1374"></span>Gemeinkostenzuschläge werden zur Abdeckung der Gemeinkosten gebildet. Gemeinkostenzuschläge werden als prozentuale Zuschläge ermittelt.</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Verwaltungsgemeinkostenzuschlag wird auf Basis der Herstellkosten ermittelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vertriebsgemeinkostenzuschlag wird auf Basis der Herstellkosten ermittelt. Der Vertriebsgemeinkostenzuschlag wird separat für jede Sparte ermittelt.</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;">Der Materialgemeinkostenzuschlag wird auf Basis der Materialeinzelkosten ermittelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Fertigungsgemeinkostenzuschlag existiert in diesem Konzept nicht, da alle Gemeinkosten direkt über die Stundensätze abgerechnet werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kalkulationszuschläge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Gewinnaufschlag wird abgeleitet aus der durchschnittlichen Kapitalverzinsung des Unternehmens zuzüglich eines Zuschlags durch Entscheidung der Geschäftsleitung.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kapitalverzinsung des Unternehmens beträgt zur Zeit x%.</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Stundensätze</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stundensätze finden folgende Anwendungen:</p>
<p style="text-align: justify;">-        Steuerliche Bewertung<br /> -        Betriebswirtschaftliche Bewertung<br /> -        Verrechnung von Kostenstellenleistungen<br /> -        Vergleich mit externen Anbietern von Leistungen<br /> -        Unterscheidung des Produktionsfaktors</p>
<p style="text-align: justify;">Für jede Kostenstelle mit dem Produktionsfaktor Mensch oder Maschine wird ein Stundensatz gebildet.</p>
<p style="text-align: justify;"><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Stundensätze zur steuerlichen Bewertung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für die Bewertung nach IFRS, HGB, StRecht und Bilanzmodernisierungsgesetz wird ein separater Stundensatz gebildet.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Kosten werden in diesem Stundensatz nicht berücksichtigt:</p>
<p style="text-align: justify;">-        Aufwendungen für soziale Einrichtungen<br /> -        Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen<br /> -        Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung<br /> -        Kalkulatorische Kosten</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Stundensatz zur steuerlichen Bewertung sind die planmäßigen Abschreibungen zu berücksichtigen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgrenzungsrechnung &#8211; Aufwände</title>
		<link>http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/abgrenzungsrechnung</link>
		<comments>http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/abgrenzungsrechnung#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 09:39:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Lietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bereich Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzungsrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenarten]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingrate]]></category>
		<category><![CDATA[Werteflüsse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgrenzungsrechnung ist der Bereich, in dem die Finanzbuchhaltung ihre Daten an die Kostenrechnung übergibt. Aber was muss da gerechnet werden? Kosten sind Kosten&#8230; Nein, ganz so einfach ist das nicht. Das sich die Kostenrechnung nur auf bestimmte Werte und Werteflüsse bezieht, gibt es selbverständlich einen Unterschied. Hier wird auch der größte Unterschied zwischen einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: right;"><strong>Note: There is a print link embedded within this post, please visit this post to print it.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Abgrenzungsrechnung ist der Bereich, in dem die Finanzbuchhaltung ihre Daten an die Kostenrechnung übergibt. Aber was muss da gerechnet werden? Kosten sind Kosten&#8230;</p>
<p style="text-align: justify;">Nein, ganz so einfach ist das nicht. Das sich die Kostenrechnung nur auf bestimmte Werte und Werteflüsse bezieht, gibt es selbverständlich einen Unterschied. Hier wird auch der größte Unterschied zwischen einem Unternehmer und einem Geschäftsführer deutlich. Ein Unternehmer nimmt es genau an dieser Stelle nicht <strong>soooo</strong> genau. Ein Geschäftsführer wäre hier für ein zweifelhaftes Vorgehen zu belangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kostenrechnung betrachtet nur folgende Kostenarten:</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-743"></span></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>die geschäftsnotwendigen Kosten
<p>Hier meine ich wirklich NOTWENDIG! Da gehört nicht die Leasingrate für das Auto der Ehegattin rein, es gehört nicht das privat veranstaltete Abendessen mit Freunden hinein und das Gespräch mit einem Geschäftspartner im Urlaub ist kein Grund, das Hotel über das Geschäft abzuwickeln.</p>
<p><!--more--></p>
</li>
<li>
<p>kalkulatorische Kosten</p>
<p>Sie haben private Räume, in denen Sie ihr voll oder anteilig Geschäft betreiben. Dann haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie mieten über das Geschäft ihre eigenen privaten Räume an; damit hätten Sie die Kosten auch in der Finanzbuchhaltung, allerdings auch etwas mehr zu versteuern. Oder Sie lassen es ohne Miete laufen und nehmen die Kosten als rein kalkulatorische Kosten. Das Wort &#8220;kalkulatorisch&#8221; beschreibt den Umstand, dass diese Kosten nicht wirklich existieren, aber sie später in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Außer der Miete gibt es noch kalkualtorische Zinsen, kalkulatorischer Unternehmerlohn usw.</p>
</li>
<li>Anderskosten
<p>Abschreibungen sind hierfür ein gutes Beispiel. Die Finanzbuchhaltung verbucht die Abschreibung als Kosten. Der Wert der Kosten ist aber durch die steuerlichen Regelungen bestimmt, das hat aber nichts mit der wirklichen Nutzungsdauer zu tun. Kleines Beispiel: Sie kaufen sich einen Bagger für Erdarbeiten. Die steuerliche Abschreibung gibt eine Laufzeit von 5 Jahren vor, also können Sie 20 % des Anschaffungswertes jedes Jahr abschreiben. Wenn Sie den Bagger zu jedem Herbst aber sorgfältig warten, hält der locker 10 Jahre. In diesem Fall haben Sie den Bagger steuerlich schon nach 5 Jahren verbraucht, real (betriebswirtschaftlich)  aber erst nach 10 Jahren. Also sind die Abschreibungen in der Kostenrechnung nur mit 10 % pro Jahr anzusetzen.</p>
</li>
</ul>
<p>Um das nocheinmal grafisch zu verdeutlichen:</p>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-775" title="Abgrenzung_Aufwaende" src="http://www.auxiliar.de/wp-content/uploads/2009/11/Abgrenzung_Aufwaende.png" alt="" width="595" /></p>
<p style="text-align: justify;">Praktisch umgesetzt bedeutet das, es wird eine Auflistung aller Aufwandskonten erstellt und die Eigenschaften  werden festgelegt. Dann wird anhand der Kostenart entschieden, ob die Kosten in die Kostenrechnung übernommen werden und in welcher Höhe. Hier sehen Sie einen Auszug einer Excel-Tabelle aus einem Kundenprojekt:</p>
<p style="text-align: center;"><img class="aligncenter size-full wp-image-767" title="Konten_Abgrenzung" src="http://www.auxiliar.de/wp-content/uploads/2009/11/Konten_Abgrenzung.png" alt="" width="595" /></p>
<p style="text-align: justify;">Die Exceltabelle zeigt im Kopf die verschiedenen Kriterien, nach denen die Übernahme entschieden wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Und nun nochmals die Frage: Sind Kosten einfach Kosten?</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 2</title>
		<link>http://www.auxiliar.de/index.php/2009/10/neuregelung-ruckstellungen-mit-bilmog-teil-2</link>
		<comments>http://www.auxiliar.de/index.php/2009/10/neuregelung-ruckstellungen-mit-bilmog-teil-2#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 19:29:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Silvia Bretz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bereich Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendung]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
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		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Auswirkungen des BilMoG auf die Gewinn-Verlustrechnung Mit dem Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) stellen sich einzelne Ausweisfragen in der Erfolgsrechnung. Letztendlich sind fast alle Positionen in der Gewinn-Verlustrechnung (GuV) von den Neuregelungen betroffen: Nachfolgend eine Übersicht der Auswirkungen aufgrund geänderter Ansatz+Bewertungsvorschriften: Die Anhebung der Herstellungskostenuntergrenze (nach § 255 Abs. 2 HGB) führt dazu, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: right;"><strong>Note: There is a print link embedded within this post, please visit this post to print it.</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Auswirkungen des BilMoG auf die Gewinn-Verlustrechnung</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong>Mit dem Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) stellen sich einzelne Ausweisfragen in der Erfolgsrechnung.</strong></p>
<p><strong>Letztendlich sind fast alle Positionen in der Gewinn-Verlustrechnung (GuV) von den Neuregelungen betroffen:</strong></p>
<p><strong>Nachfolgend eine Übersicht der Auswirkungen aufgrund geänderter Ansatz+Bewertungsvorschriften: </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Die Anhebung der Herstellungskostenuntergrenze</strong> (nach § 255 Abs. 2 HGB) führt dazu, dass künftig selbst erstellte Vermögensgegenstände mit den produktionsbezogenen Vollkosten zu bewerten sind.</p>
<p>( Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten etc..).</p>
<p><span id="more-273"></span></p>
<p>Dies hat Auswirkungen auf die Bestandsveränderungen sowie auf die anderen aktivierten Eigenleistungen. Das Vorratsvermögen und somit auch das Jahresergebnis in der Periode der Herstellung werden höher ausfallen. Da die Neuregelungen erst für in der Zukunft stattfindende Herstellungsvorgänge gelten, ergeben sich zum 1.1.2010 keine unmittelbaren Umstellungseffekte.</p>
<p><strong>Das rechtsformneutrale Zuschreibungsgebot</strong> führt dazu, dass die sonstigen betrieblichen Erträge künftig eher ansteigen werden. Berücksichtigt werden muss, das beim Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßigen Abschreibung der Firmen bzw. Geschäftswert eine Ausnahme bildet, da dort künftig eine Zuschreibung zwingend erfolgen muss.</p>
<p><strong>Die Effekte, die sich nach der neuen Steuerabgrenzungskonzeption</strong> (nach § 274 HGB) ergeben, sind gesondert unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auszuweisen. Dies betrifft den erfolgswirksamen Ansatz als auch die planmäßige Auflösung der gebildeten latenten Steuern, sofern die Beträge in der Gewinn-Verlustrechnung zu erfassen sind. Auch die Neueinschätzung von angesetzten Steuerpositionen ist in der Erfolgsrechnung unter den Steueraufwendungen und nicht etwa im außerordentlichen Ergebnis auszuweisen. Die erstmalige Anwendung der Neuregelung ist erfolgsneutral (Verrechnung mit den Gewinnrücklagen) vorzunehmen, weshalb zum 1.1. 2010 die Erfolgsrechnung hiervon nicht tangiert wird. (Art. 67 Abs. 6 EGHGB).</p>
<p>Durch die <strong>Änderung des § 248 Abs. 2 HGB</strong> hat der Bilanzierende künftig ein Wahlrecht zum <strong>Ansatz selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. </strong>Werden solche Aufwendungen künftig aktiviert, sind die Regelungen zur Abgrenzung von Forschungs-Entwicklungskosten zu beachten (§ 255 Abs. 2 a HGB). Es dürfen nur die Entwicklungskosten aktiviert werden; diese sind dann zu Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 HGB) zu bewerten.</p>
<p>Der Ansatz der Entwicklungskosten kann erst nach dem 31.12.2009 erfolgen.</p>
<p><strong>Der Ausweis von Abschreibungen in der Gewinn und Verlustrechnung</strong> wird durch die eingeschränkten Regelungen tendeziell abnehmen. Eine außerplanmäßige Abschreibung im Anlagevermögen wird nur noch bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgen. Die Ausnahme bilden die Finanzanlagen.</p>
<p>Die Bewertung im Umlaufvermögen richtet sich weiterhin nach dem strengen Niederstwertprinzip. Erhöht werden die Abschreibungen, wenn künftig selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (nach § 248 Abs. 2 HGB) aktiviert werden, die  planmäßig und ggf. außerplanm. abzuschreiben sind.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Zusammenfassung von Übergangseffekten nach BilMoG</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p>Sofern es im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG zu einer Erfassung einzelner Aufwendungen und Erträge in der Gewinn-Verlustrechnung kommt, regelt Art. 67 Abs. 7 EGHGB die Aufwendungen und Erträge  aus der erstmailigen Anwendung der Neuregelung des BilMoG nach den Art. 66 und 67 Abs, 1 bis 5). Diese sind dann unter den Posten der „außerordentlichen Aufwendungen“  bzw. „außerordentlichen Erträge“ auszuweisen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Das sind nachfolgend:</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<ul>
<li>Die      Neubewertung von Rückstellungen (nach § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB):      Zinseffekte bei langfristigen Rückstellungen sowie      Preis-Kostensteigerungen sind im Zusammenhang mit der erstmaligen      Berücksichtigung der neuen Regelung (regelmäßig zum 1.1.2010) im      außerordentlichen Ergebnis zu zeigen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die ab dem 1.1.2010 neu zu      bewertenden Pensionsrückstellungen -Der Anpassungsbetrag bei einer      Überdotierung ist erfolgswirksam über 15 Jahre zu verrechnen. (Art. 67      Abs. 1 EGHGB) Der Ausweis der Beträge, die in dem jeweiligen Jahr      erfolgswirksam zu erfassen sind, hat unter den außerordentlichen      Aufwendungen zu erfolgen. Damit sind unter dieser Position bis zu 15 Jahre      die Anpassungsbeträge für die Pensionsrückstellungen zu verbuchen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Bildung von      Aufwandsrückstellungen im Jahr 2009, die zum 1.1.2010 nicht beibehalten      werden sollen  (Wahlrecht), sind      erfolgswirksam unter den außerordentlichen Erträgen aufzulösen ( Art. 67      Abs. 3 EGHGB).</li>
</ul>
<ul>
<li>Im Jahr 2009 noch      vorgenommene Abschreibungen, die mit dem BilMoG nicht mehr möglich sind      und die nicht beibehalten werden sollen (Wahlrecht) hat die Korrektur      dieser Abschreibungen als außerordentlicher Ertrag zu erfolgen (Art. 67      Abs. 4 EGHGB).</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Abschreibung für      Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes      ist in einem Betrag aufwandswirksam zu Lasten der außerordentlichen      Aufwendungen abzuschreiben-vorausgesetzt es wird nicht vom      Beibehaltungs-Fortführungswahlrecht des Art. 67 Abs. 5 EGHGB Gebrauch      gemacht. Darüber hinaus ist anzumerken, auch bei Ausübung der      Beibehaltungs-Fortführungswahlrechte zum 1.1. 2010 ist eine spätere      Auflösung oder Zuschreibung im außerordentlichen Ergebnis auszuweisen (lt.      IDW ERS HFA 28).</li>
</ul>
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		<title>Kostenrechnung</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 19:32:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Lietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abgrenzungsrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
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		<description><![CDATA[KostenträgerrechnungKalkulationsschemasBetriebsabrechnungsbogen (BAB)Kostenstellen &#8211; ErstellungskriterienKostenstellenrechnung &#8211; Die GrundlagenKostendefinitionenAbgrenzungsrechnung &#8211; ErträgeAbgrenzungsrechnung &#8211; AufwändeVorgehen Aufbau KostenrechnungSystem KostenrechnungMaßvolle KostenrechnungKostenrechnung &#8211; Die Grundlage der Information]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><ul><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2011/01/kostentragerrechnung">Kostenträgerrechnung</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2010/03/kalkulationszuschlage">Kalkulationsschemas</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2010/03/betriebsabrechnungsbogen-bab">Betriebsabrechnungsbogen (BAB)</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/12/kostenstellenrechnung-2">Kostenstellen &#8211; Erstellungskriterien</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/12/kostenstellenrechnung-die-grundlagen">Kostenstellenrechnung &#8211; Die Grundlagen</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/kostenstellenrechnung">Kostendefinitionen</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/abgrenzungsrechnung-ertrage">Abgrenzungsrechnung &#8211; Erträge</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/abgrenzungsrechnung">Abgrenzungsrechnung &#8211; Aufwände</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/vorgehen-aufbau-kostenrechnung">Vorgehen Aufbau Kostenrechnung</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/system-kostenrechnung-2">System Kostenrechnung</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/system-kostenrechnung">Maßvolle Kostenrechnung</a></li><li><a href="http://www.auxiliar.de/index.php/2009/11/kostrechnung-die-grundlage-der-information">Kostenrechnung &#8211; Die Grundlage der Information</a></li></ul></p>
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