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Kostenträgerrechnung
Grundsätze der Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist eine besondere Art der Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens. Die Kostenträgerrechnung steht am Ende der Kostenrechnung und soll die Herkunft der Kosten klären (Wofür sind die Kosten angefallen?) Die zentrale Aufgabe der Kostenträgerrechnung besteht in der Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten der Kostenträger.
Die Kostenträgerrechnung erfolgt als:
Kostenträgerstückrechnung:
Hier erfolgt eine Erfassung der angefallenden Kosten pro Kostenträger.
Kostenträgerzeitrechnung:
Sie ermittelt die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten. Zu-sammen mit der Erlösträgerzeitrechnung bildet sie die kurzfristige Erfolgsrechnung.
Basiskostenträger
Die Basiskostenträger werden für jeden Geschäftsprozess definiert.
Für jede „Geschäftssparte“ muss ein aussagekräftiger auf den Geschäftsprozess zugeschnittener Basiskostenträger gebildet werden, in den die Kosten sauber und eindeutig verrechnet werden können.
Beispiele für Basiskostenträger:
- Für den Geschäftsprozess „Variantenprodukte“ sind die Basiskostenträger die jeweiligen Variantenprodukte. Bei den Variantenprodukten ist zu beachten, dass technologisch ähnlich aufgebaute Produkte mit weitestgehend ähnlichem Wertumfang jeweils einen Kostenträger bilden.
- Für den Geschäftsprozess „Projekte“ sind die Basiskostenträger die Projekte/Aufträge. Der Nummernkreis der Basiskostenträger ist aus der Auftragsnummer abzuleiten.
Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 2
Auswirkungen des BilMoG auf die Gewinn-Verlustrechnung
Mit dem Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) stellen sich einzelne Ausweisfragen in der Erfolgsrechnung.
Letztendlich sind fast alle Positionen in der Gewinn-Verlustrechnung (GuV) von den Neuregelungen betroffen:
Nachfolgend eine Übersicht der Auswirkungen aufgrund geänderter Ansatz+Bewertungsvorschriften:
Die Anhebung der Herstellungskostenuntergrenze (nach § 255 Abs. 2 HGB) führt dazu, dass künftig selbst erstellte Vermögensgegenstände mit den produktionsbezogenen Vollkosten zu bewerten sind.
( Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten etc..).






