Bildung und Bewertung sonstiger Rückstellungen nach BilMoG:
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen nehmen einen zentralen Bestandteil der handelsrechtlichen Bilanzierung ein. Im Rahmen der Neuregelung von § 249 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind die Ansatzwahlrechte gestrichen worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen soll durch Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen dynamischer werden.
Nachfolgend werden anhand von Beispielen die Bilanzierung von Rückstellungen nach BilMoG erklärt:
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