Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

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Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) dient dazu, die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen zu verteilen. Der BAB ist dreistufig angelegt. Zuerst werden die in der Kostenartenrechnung ermittelten Gemeinkosten auf den jeweiligen Kostenstellen erfasst. Anschließend erfolgt die innerbetriebliche Leistungsverrechnung der Hilfskostenstellen. Abschließend werden die für die Zuschlagskalkulation notwendigen Zuschlagssätze, mit deren Hilfe die Gemeinkosten den Kostenträgern zugeordnet werden können, ermittelt.

Der BAB erfüllt somit folgende Aufgaben:

-        Ist-Kostenerfassung
-        Übersicht über die Kostenentstehung
-        Bildung von Kostensätzen
-        Abrechnung von Gemeinkosten
-        Bildung von Zuschlagssätzen
-        Vorbereitung auf die Kalkulation


Zuschlagssätze:

Wagniszuschläge

Wagniszuschläge werden gebildet, um Risiken in den Geschäftsprozessen kalkulatorisch und wertmäßig abzubilden. Wagniszuschläge werden als prozentuale Zuschläge auf Basis der Selbstkosten ermittelt. Der Ausschuss innerhalb der Produktion wird als Produktionswagnis beaufschlagt.  Dieser Zuschlag wird über die Gesamtausschusskosten (Selbstkosten) aller Sparten im Verhältnis zu den Gesamtselbstkosten ermittelt. Der Wagniszuschlag wird lediglich im Rahmen der Angebotskalkulation berücksichtigt.

Gemeinkostenzuschläge

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Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 2

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Auswirkungen des BilMoG auf die Gewinn-Verlustrechnung

Mit dem Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG) stellen sich einzelne Ausweisfragen in der Erfolgsrechnung.

Letztendlich sind fast alle Positionen in der Gewinn-Verlustrechnung (GuV) von den Neuregelungen betroffen:

Nachfolgend eine Übersicht der Auswirkungen aufgrund geänderter Ansatz+Bewertungsvorschriften:

Die Anhebung der Herstellungskostenuntergrenze (nach § 255 Abs. 2 HGB) führt dazu, dass künftig selbst erstellte Vermögensgegenstände mit den produktionsbezogenen Vollkosten zu bewerten sind.

( Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten etc..).

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Neuregelung Rückstellungen mit Bilmog Teil 1

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Bildung und Bewertung sonstiger Rückstellungen nach BilMoG:

Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen nehmen einen zentralen Bestandteil der handelsrechtlichen Bilanzierung ein. Im Rahmen der Neuregelung von § 249 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind die Ansatzwahlrechte gestrichen worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen soll durch Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen dynamischer werden.

Nachfolgend werden anhand von Beispielen die Bilanzierung von Rückstellungen nach BilMoG erklärt:

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