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Kostenstellenrechnung – Die Grundlagen

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In diesem einführenden Teil zur Kostenstellenrechnung geht es hauptsächlich um die sinnvolle (praktische) Bildung von Kostenstellen. Um die Antwort auf die Frage “Wie bilde ich eine Kostenstelle richtig?” vorweg zu nehmen: Es gibt kein richtig oder falsch, sondern nur ein überwiegend richtig oder überwiegend falsch. In der Praxis hängt der Zuschnitt der Kostenstellen von vielen Dingen ab. Typische Kriterien zur Bildung sind z.B. nach den Verantwortungsbereichen (Abteilung…), nach den Funktionen (Dreherei, Fräserei, Versand….), nach den Kosten (Ingenieure, Techniker, Facharbeiter, CNC-Maschinen…) oder nach den Teams (Projektteams, Inselfertigung…). Aber auch der Datenschutz spielt hier eine Rolle. Jeder Betriebsrat wird sich dagegen wehren, wenn nur eine einzelne Person auf einer Kostenstelle angesiedelt ist und damit natürlich auch deren Verdienst, deren Versicherungen usw. offengelegt wird. In diesen Fällen werden dann wieder kleine Kostenstellen zu einer größeren zusammengefasst. Aber auch die Führungskräfte eines Unternehmens können “gepoolt” werden, da dort oft vertraglich außertarifliche Leistungen vereinbart werden, die in einer operativen Kostenstelle nur allzueinfach abzulesen wären.

Entscheidend sind die Ziele, die ein Unternehmen damit erreichen will. Letztendlich geht es darum, die Kosten verursachungsgerecht auf die Kostenträger zu bringen, über die Kostenstellen eine Kostenkontrolle auszuüben und die Kostenstellenrechnung als Hilfsmittel zur Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen zu nutzen. Allein diese Ziele sollten im Vordergrund stehen. Das klingt jetzt vielleicht etwas einfach, in der Praxis ist da aber nicht so. Hier geht es auch um Zuständigkeiten, es werden mit der Kostenstelle Kompetenzen und Machtbereiche klargestellt. Und da kann es schon zu Uneinigkeiten zwischen Menschen kommen. Das ist nicht zu unterschätzen!

Kostendefinitionen

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Festlegung Kostengliederung
Die Kostenarten werden nach der Art der Zurechenbarkeit, der Herkunft und dem Verhalten bei Beschäftigungsänderung unterschieden.

Einzelkosten
Einzelkosten sind alle Kosten, die einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können. Einzelkosten werden über zwei unterschiedliche Buchungsvorgänge auf den Kostenträger gebracht, über eine direkte Buchung aus der Finanzbuchhaltung auf den Kostenträger oder über die Entnahme ausgelöst durch eine Stücklisten vom Lager auf den Kostenträger.

Die direkte Buchung auf einen Kostenträger ist nicht erlaubt, wenn es sich bei dem auslösenden Vorgang um den Zukauf eines Rohstoffes handelt. Rohstoffe müssen über eine Stückliste verbucht werden. Handelt es sich bei dem Zukauf um eine Dienstleistung im Rahmen der Inbetriebnahme, Serviceleistung oder Abnahmegebühren, so ist die direkte Verbuchung über die Finanzbuchhaltung erlaubt.

Gemeinkosten
Gemeinkosten sind alle übrigen Kosten, die nicht als Einzelkosten identifiziert werden können. Alle Gemeinkosten sollen direkt von der Finanzbuchhaltung auf die Kostenstellen gebucht werden. Ausgenommen werden hier die Hilfs- und Betriebsstoffe. Hilfs- und Betriebsstoffe können nur auf Lager bestellt werden.

Fixe Kosten
Fixe Kosten sind dadurch charakterisiert, dass eine Beschäftigungsveränderung die Höhe der Kosten nicht beeinflusst.

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Maßvolle Kostenrechnung

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Bevor ich auf die einzelnen Bereiche der Kostenrechnung eingehe, möchte ich noch ein paar Worte zu der Aufgabe und dem Verständnis der Kostenrechnung schreiben.

Von vielen kleineren Unternehmen wird der Bereich Kostenrechnung und Controlling sehr stiefmütterlich behandelt. Das ist auch verständlich bei Unternehmen mit einem Standort und einem Produkt, sei es nun die geleistete Arbeitsstunde oder das fertig produzierte Gerät.

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Controlling

Kostenrechnung

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